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Auftraggeber

Berufsdetekteien werden von juristischen Personen und Unternehmen aus Industrie und Gewerbe, von Körperschaften (z.B. Wirtschaftskammern, Sozialversicherungsträgern, Gemeinden, etc) und von Privatpersonen, die sich in einem Rechtsnachteil befinden, beauftragt.

Österreichische Zivilgerichte werden nicht von sich aus, sondern nur aufgrund von Anträgen tätig. Eine staatliche Stelle, die für Zivilprozesse Beweise beschafft, (wie z.B. die Kriminalpolizei für Strafverfahren lt StPO) existiert in Österreich nicht. Dazu ist einzig der Berufsdetektiv rechtmäßig befugt. Ihm obliegt es, das Verfahren durch Beschaffung von Sachbeweisen oder durch Namhaftmachung von Zeugen zu beeinflussen.

Im Strafverfahren wird der Berufsdetektiv entweder für das Opfer oder den Beschuldigten bzw. den Angeklagten tätig. Im ersten Fall arbeitet er zumeist parallel mit den Strafverfolgungsbehörden, im zweiten Fall folgt er den Intentionen der Verteidigung.



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