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Zugangsvoraussetzungen

Die Ausübung des Gewerbes der Berufsdetektive ist per Gesetz und zwar hauptsächlich durch die Gewerbeordnung geregelt. Nach deren Bestimmungen liegt ein reglementiertes Gewerbe vor. Das bedeutet, dass die Ausübung des Gewerbes eine ausdrückliche Bewilligung (früher Konzession) der Behörde voraussetzt. Neben den allgemeinen Voraussetzungen für eine selbständige Gewerbeausübung sind für Berufsdetektive besondere Voraussetzungen wie der geforderte Befähigungsnachweis (fachliche und rechtliche Qualifikation) und eine besondere Zuverlässigkeit zwingend vorgeschrieben und durch die Behörden zu kontrollieren. Diese Zuverlässigkeitsprüfung geht über die Einsichtnahme der Behörde in das Strafregister hinaus.

Der Befähigungsnachweis besteht in der Ablegung einer Prüfung, welche wiederum in der Regel eine jahrelange Polizei-, Kriminaldienst-, oder Detektivpraxis voraussetzt.

Gegenstände dieser Prüfung, die von einer mehrköpfigen Kommission abgenommen wird, sind insbesondere Kriminalistik, Strafrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Grundsätze des straf- und zivilgerichtlichen Verfahrensrechtes u.v.m.

Zugangsvoraussetzungen Sicherheitsgewerbe

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